Mai 2018  

Steuer Zahlungs-Schonfrist
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.05.2018
Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
11.06.2018
Umsatzsteuer 14.05.2018
Gewerbesteuer,
Grundsteuer
15.05.2018

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem
Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage
vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

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